Fabian Zolar hat sich letztendlich durchgesetzt: Als Künstler durfte er sich politisch, übertrieben oder polemisch ausdrücken, entschied der Bayerische Oberste Landesgerichtshof im Berufungsverfahren. Zolars Graffiti von Ministerpräsident Söder bleibt unbestraft.
Ein Künstler, der zuvor in zwei Instanzen wegen Graffiti mit Nazi-Symbolik von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) verurteilt worden war, wurde vom höchsten Bayerischen Gericht freigesprochen. Der Bayerische Oberste Landesgerichtshof entschied am Mittwoch in Nürnberg, dass der Mann sich auf die Kunstfreiheit berufen könne. Das Graffiti sei nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts als Kunst zu betrachten, erklärte eine Gerichtssprecherin.
Der angeklagte Künstler Fabian Zolar hatte ein Graffiti auf eine Scheune gesprüht, das einer Postkarte mit der Aufschrift "Grüße aus Bayern" ähnelte. Er sprühte auch einen uniformierten Mann, dessen Gesicht zur Hälfte ein Schädel und zur anderen Hälfte Söder ähnelt.
Darunter platzierte er zwei kleinere Bilder von Personen in Polizeiuniformen, die unmittelbaren Zwang anwenden. Zolar beschrieb das Graffiti in der "Bild"-Zeitung als ein "Mahnmal gegen Polizeigewalt". Er sagte, er sei bei einem Einsatz Opfer von Polizeigewalt geworden. WELT hatte Zolar im März 2023 besucht und über den Fall berichtet.
Zu einer Geldstrafe verurteilt
Der Bayerische Oberste Landesgerichtshof erkannte, wie die unteren Gerichte, auch Elemente im Bild, die an eine SS-Uniform erinnerten. Es gibt jedoch keine Merkmale, die eindeutig verfassungswidrige Symbole darstellen. Die Schädelhälfte erinnert zwar an das Totenkopfabzeichen der SS-Einheiten, weicht jedoch gleichzeitig deutlich davon ab.
Die Richter erklärten, dass Bilder, die lediglich den Anschein eines verfassungswidrigen Symbols erwecken, nicht den Tatbestand der Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen erfüllen. Es liegt auch keine Beleidigung Söders vor. Ein Künstler darf sich in seiner Kunst politisch, übertrieben oder polemisch ausdrücken. Kunst und Meinungsfreiheit schließen sich nicht aus.
Das Amtsgericht Nürnberg und das Landgericht Nürnberg-Fürth hatten den Mann zuvor zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro – insgesamt 2.700 Euro – verurteilt.
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